AGB Betriebs GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger Betriebs GmbH

  1. Anwendungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für die Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger Betriebs GmbH, Eduard-Kittenberger-Gasse 56, 1230 Wien (in der Folge kurz: „Gebäudereinigungsakademie“ genannt).

1.2 Abweichende oder ergänzende Regelungen – vor allem allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen der Vertragspartner – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese der Gebäudereinigungsakademie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

1.3 Abweichende Regelungen gelten nur, wenn die Gebäudereinigungsakademie diesen schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Ist ein Sachverhalt nicht geregelt, so ist diese Lücke durch den hypothetischen Willen der Parteien zu füllen, wobei dieser in erster Linie anhand vergleichbarer Bestimmungen in den AGB, insbesondere auch vergleichbarer Bestimmungen zu Leistungen anderen Typs, zu ermitteln ist.

1.5 Sollten eine oder mehrere in diesen AGB getroffenen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.

1.6 Soweit in diesen AGB die männliche Form verwendet wird, bezieht sich diese auf Männer und Frauen gleichermaßen.

Vermietungen

  1. Vertragsgegenstand

2.1 Die Gebäudereinigungsakademie vermietet Räumlichkeiten auf bestimmte Zeit.

2.2 Sämtliche Räumlichen dürfen nur gemäß den Vereinbarungen vom dazu Berechtigten und nur zur vereinbarten Zeit sowie zum vereinbarten Zweck verwendet werden. Die Nutzung der gemieteten Räume durch Dritte ist ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung der Gebäudereinigungsakademie gestattet.

2.3 Veränderungen der Räumlichkeiten sind ausschließlich mit Zustimmung der Gebäudereinigungsakademie zulässig.

2.4 Die Gebäudereinigungsakademie stellt die Räumlichkeiten mit der im Angebot vereinbarten Ausstattung zur Verfügung.

2.5 Sämtliche vom Vertragspartner angebrachte Dekorationen sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Der Vertragspartner haftet für entstandene Schäden.

2.6 Die vermieteten Räumlichkeiten und die dazugehörige Technik, sowie Maschinen, Geräte und Materialien werden im ordnungsgemäßen Zustand für die Mietdauer und dem vereinbarten Preis zur Verfügung gestellt.

2.7 Der Mieter ist verpflichtet, allfällige Beanstandungen bei der Übernahme anzuzeigen, andernfalls gelten Räumlichkeiten und Equipment als einwandfrei übernommen. Bei der Übernahme wird ein von beiden Vertragsparteien zu unterfertigendes Protokoll erstellt.

2.8 Der Mieter ist verpflichtet, die Räume und die Technik nach beendeter Mietdauer im gleichen Zustand zurückzustellen.

2.9 Der Mieter haftet für Person- und Sachschäden, die er oder dessen Veranstaltungsteilnehmer verursachen.

2.10 Die Einholung sämtlicher öffentlich rechtlicher Bewilligungen für die Durchführung von Veranstaltungen obliegt dem Vertragspartner und wird nicht von der Gebäudereinigungsakademie besorgt.

  1. Technische Störungen

Für technische Störungen sowie Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung, sowie für Schäden durch den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung, übernimmt die Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger Betriebs GmbH keine Haftung, wenn sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von Mitarbeitern und Beauftragten der Gebäudereinigungsakademie verursacht wurden.

  1. Zahlungsbedingungen

4.1 Der Mietzins umfasst die Raummiete und die im Raum vorhandene technische Ausstattung und wird einzelvertraglich vereinbart.

4.2 Zusätzliche Leistungen (z.B. Anfertigung von Kopien, Seminarbetreuung und Verpflegung) sind nicht im Mietzins inbegriffen.

4.3 Betriebskosten, sofern sie nicht mit dem Mietpaket abgedeckt sind, werden von der Gebäudereinigungsakademie gesondert verrechnet.

4.4 Der Mietzins ist 14 Tage nach Übernahme der Rechnung durch den Vertragspartner ohne Abzug fällig.

4.5 Im Fall des Zahlungsverzugs gilt der gesetzliche Zinssatz gemäß § 1336 ABGB als vereinbart.

  1. Rücktritt

5.1 Die Vertragspartner haben die Möglichkeit, vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten.

5.2 Im Falle des Rücktritts hat der Vertragspartner eine Stornogebühr in voller Höhe des Mietzinses zu zahlen, wenn der Rücktritt am Tag der Vermietung erfolgt.

5.3 Erfolgt der Rücktritt innerhalb dreier Tage vor dem Tag des Mietbeginns, beträgt die Stornogebühr 70% des vereinbarten Mietzinses.

5.4 Erfolgt der Rücktritt innerhalb sieben Tagen vor dem Tag des Mietbeginns, beträgt die Stornogebühr 50% des vereinbarten Mietzinses.

5.5 Erfolgt der Rücktritt mehr als sieben Tage vor dem Tag des Mietbeginns, verrechnet die Gebäudereinigungsakademie keine Stornogebühr.

  1. Zutrittsrecht für Mitarbeiter der Gebäudereinigungsakademie

Sämtlichen Mitarbeitern der Gebäudereinigungsakademie ist jederzeit der Zutritt zu dem vermieteten Raum zu gestatten.

  1. Haftung

7.1. Der Mieter haftet für Sach-, Personen und Folgeschäden, der durch ihn oder seine Teilnehmer an der Veranstaltung verursacht wurden.

7.2 Die Gebäudereinigungsakademie haftet nicht bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung privater Gegenstände des Mieters oder der Veranstaltungsteilnehmer.

  1. Stornobedingungen

3.1 Für Stornierungen, Terminverschiebungen oder Nicht-Einhaltung von Terminen gilt Folgendes:

3.1.1 Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem gebuchten Termin: Die Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger Betriebs GmbH verrechnet eine Stornogebühr für Terminabsagen, Terminverschiebungen bzw. auch wenn der/die Kunde/-in nicht erscheint. Sofern es sich um eine Absage wegen Erkrankung (Krankmeldung/Bestätigung) des/der Kun-den/-in handelt, wird eine kostenlose Terminverschiebung einmalig gewährt. Die Stornogebühr beträgt 25 Euro pro gebuchter Beratungsstunde, bzw. 10 % des vereinbarten Beratungshonorars.

3.1.2 Stornierung bis zu 24 Stunden vor dem gebuchten Termin: Eine Stornierung oder Terminverschiebung ist kostenlos, sofern sie bis zu 24 Stunden vor dem gebuchten Termin erfolgt.

3.2 Änderungen von Beratungsterminen: Organisatorisch bedingte Terminänderungen sind möglich. Die Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger Betriebs GmbH muss sich daher Änderungen von Terminen, Berater/-innen sowie eventuelle Absagen von Terminen vorbehalten. Bei einem Ausfall eines gebuchten Termins durch Erkrankung des/der Beraters/-in oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Beratung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen. Wird ein Termin abgesagt, erfolgt auf Wunsch des/der Kunden/-in eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Beiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von dem/der Kunden/-in schriftlich bekannt gegebenes Konto.

Beratungsleistungen

  1. Auftrag und Kosten

2.1 Die Gebäudeakademie bietet Beratungsleistungen aus dem Bereich der Reinigungsdienstleistungen an. Angebote werden von der Gebäudereinigungsakademie in diesem Zusammenhang nach Bedarf individuell erstellt.

2.2 Die Angebote der Gebäudereinigungsakademie sind auf vierzehn Tage befristet und binden somit die Gebäudeakademie danach nicht mehr.

2.3 Angebote der Gebäudereinigungsakademie gelten nur dann als angenommen, wenn deren Annahme schriftlich bestätigt wird.

  1. Stornobedingungen

3.1 Für Stornierungen, Terminverschiebungen oder Nicht-Einhaltung von Terminen gilt Folgendes:

3.1.1 Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem gebuchten Termin: Die Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger Betriebs GmbH verrechnet eine Stornogebühr für Terminabsagen, Terminverschiebungen bzw. auch wenn der/die Kunde/-in nicht erscheint. Sofern es sich um eine Absage wegen Erkrankung (Krankmeldung/Bestätigung) des/der Kun-den/-in handelt, wird eine kostenlose Terminverschiebung einmalig gewährt. Die Stornogebühr beträgt 25 Euro pro gebuchter Beratungsstunde, bzw. 10 % des vereinbarten Beratungshonorars.

3.1.2 Stornierung bis zu 24 Stunden vor dem gebuchten Termin: Eine Stornierung oder Terminverschiebung ist kostenlos, sofern sie bis zu 24 Stunden vor dem gebuchten Termin erfolgt.

3.2 Änderungen von Beratungsterminen: Organisatorisch bedingte Terminänderungen sind möglich. Die Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger Betriebs GmbH muss sich daher Änderungen von Terminen, Berater/-innen sowie eventuelle Absagen von Terminen vorbehalten. Bei einem Ausfall eines gebuchten Termins durch Erkrankung des/der Beraters/-in oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Beratung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen. Wird ein Termin abgesagt, erfolgt auf Wunsch des/der Kunden/-in eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Beiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von dem/der Kunden/-in schriftlich bekannt gegebenes Konto.

  1. Rücktritt vom Beratungsvertrag

4.1 Die Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger Betriebs GmbH behält sich vor, bei Vorliegen wesentlicher Gründe, die zur Unzumutbarkeit der Durchführung einer Beratung gegenüber Beratern/-innen oder Mitarbeitern/-innen der Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger Betriebs GmbH führen, Kunden/-innen von der Inanspruchnahme des Termins in der Beratung auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten.

4.2 Der bereits eingezahlte Betrag wird abzüglich allfälliger in Anspruch genommener Leistungen erstattet.

      5. Entgelt

5.1 Die Höhe des für die zu erbringenden Leistungen zu zahlenden Entgelts wird gesondert vereinbart. Das Entgelt ist, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wird, sofort nach Rechnungslegung und grundsätzlich im Vorhinein zur Zahlung fällig.

5.2 Bei Verzug mit der Bezahlung des vereinbarten Entgeltes ist Wagner Sicherheit GmbH berechtigt, vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe der gesetzlich geregelten Verzugszinsen zu verlangen.

5.2 Bei Verzug mit der Bezahlung des vereinbarten Entgeltes ist die Gebäudereinigungsakademie berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von acht Tagen das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist aufzulösen.

  1. Salvatorische Klausel

8.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen.

8.2 Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

  1. Datenschutz

9.1 Die persönlichen Daten und Angaben von Unternehmen werden vertraulich behandelt.

9.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

9.3 Die Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger Betriebs GmbH behält sich vor, die übermittelten Daten für Qualitätssicherungsmaßnahmen, bzw. für die Aussendung eines Newsletters intern zu verwenden.

9.4 Der Verwendung ihrer Daten für den internen Newsletterversand bzw Qualitätssicherungsmaßnahmen können die Vertragspartner jederzeit per E-Mail an  office@gebaeudereinigungsakademie.at widersprechen.

Die Datenschutzerklärung finden Sie unter www.gebäudereinigungsakademie.at.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Zwischen der Gebäudereinigungsakademie und dem Vertragspartner wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.

10.2 Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich über dessen Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.

10.3 Für Auftraggeber, die Verbraucher in Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutz.